Gesetze / Normen

Allgemeines

Die SNR 462638 beschreibt Prüfungen, um nachzuweisen, dass von elektrischen Geräten bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine elektrische Gefahr für den Benutzer oder die Umgebung ausgeht.

 

Es handelt sich dabei um Geräte, die bereits auf dem Markt sind und aufgrund von Instandsetzungsarbeiten oder im Rahmen der Wiederholungsprüfung geprüft werden.

 

Die Prüfungen nach dieser SNR werden nicht unter Laborbedingungen durchgeführt, sondern können mit einfachen Mitteln und mit ausreichender Genauigkeit vor Ort innerhalb der Umgebungsbedingungen des elektrischen Gerätes durchgeführt werden.

 

Die Angaben des Herstellers sind in jedem Fall zu beachten. Abweichungen des vorgeschlagenen Prüfungsablaufs und der Prüfergebnisse sind aufgrund von Herstellerangaben oder Produktenormen möglich.

 

Die vorliegende SNR orientiert sich an folgenden Dokumenten:

 

  • 85/449/FDIS (Projekt IEC 62638 Ed.1.0)  «Recurrent test and test after repair of electrical equipment»
  • DIN VDE 0701-0702 «Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit»

 

Gesetzliche Grundlage für die Wiederholungsprüfung

Im gewerblichen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung, VUV) verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel.

 

Zur Erhaltung des sicheren Zustandes von Arbeitsmitteln, die sch digenden Einflüssen ausgesetzt sind, sind wiederkehrende Prüfungen nach einem zum Voraus festgelegten Plan erforderlich (Art. 32b VUV). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bzw. gemäss Herstellerangaben ist abzuschätzen, welche Massnahmen getroffen werden müssen, um die Arbeitsmittel im ordnungsgemässen Zustand zu erhalten.

 

Um elektrische Gefahren, die von elektrischen Arbeitsmitteln ausgehen k nnen zu erkennen und zu minimieren, gibt die SNR 462638 Anleitungen zur Prüfung und hilft den Betrieben geeignete Periodizitäten für die wiederkehrenden Prüfungen festzulegen.

 

Gesetzliche Grundlage für die Prüfung nach Instandsetzung

Auf die gewerbliche Reparatur von elektrischen Geräten (Kundenaufträge) sind die Bestimmungen des Werkvertrags (Art. 363 ff. des Obligationenrechts [OR]) anwendbar. Geschuldet ist vom Unternehmer eine tadellose Ausführung der Reparatur. Diese wird bei elektrischen Geräten mit der Prüfung nach Instandsetzung abgeschlossen. Nur so kommt der Unternehmer seiner Sorgfaltspflicht gegenüber dem Besteller (Kunde) nach.

FAQ

Die VDE-Prüfnormen 0701 (Prüfung nach Erstinbetriebnahme, Instandsetzung, Änderung oder Reparatur) und 0702 (regelmäßige Wiederholungsprüfungen) definieren die Anforderungen der elektrischen Sicherheit und die Prüfmethoden für Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.

Ja – für alle Firmen und Unternehmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Kunden. Die Wiederholungsprüfung von Geräten in Privathaushalten liegt in der Verantwortung des Anwenders. 

  • Zur Erhaltung des sicheren Zustandes von Arbeitsmitteln, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind 

 

  • Um elektrische Gefahren, die von elektrischen Arbeitsmitteln ausgehen können, zu erkennen und zu minimieren. 

Die Prüfungen sind für einphasige und mehrphasige elektrische Geräte, die an einen Stecker oder fest am Endstromkreis angeschlossen und einer Nennspannung in 1000V AC der 1500V DC aufweisen. 

 

Einige Beispiele zur Erläuterung: 

 

✓ Elektrowerkzeuge 

✓ Geräte für Hausgebrauch 

✓ Kabelrollen, Verlängerungs- und Geräteschlussleitung 

✓ Leuchten mit Stecker 

✓ Geräte der Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationstechnik 

✓ Laborgeräte 

✓ Mess-, Steuer- und Regelgeräte 

 Geräte zu Spannungsumformung und -erzeugung, die nicht Teil der Installation sind. 

 

«Bei Unsicherheit nehmen Sie jederzeit mit uns Kontakt auf» 

Im gewerblichen und industriellen Umfeld liegt die Verantwortlichkeit beim Arbeitgeber. Im privaten Bereich ist der Anwender für die Prüfung verantwortlich. 

Für die Festlegung der Prüfintervalle der Wiederholungsprüfung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er legt die Prüfungsintervalle aufgrund der Herstellerangaben oder einer Risikobeurteilung fest, wobei dem jeweiligen Einsatzzweck Rechnung zu tragen ist. 

 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Risikobeurteilung. Hier geht’s zum Kontaktformular.

Wir, die Firma L’Opus GmbH, übernehmen alles für Sie und werden mit Ihnen bei anstehenden Wiederholungsprüfungen Kontakt aufnehmen!